Montag, 18. Februar 2008

Was geschieht mit meiner Kirchensteuer?

Zuerst muss man sagen, dass die Kirchensteuer keine Steuer im eigentlichen Sinne ist, sondern der Mitgliedsbeitrag einer Glaubens- gemeinschaft, die vom Staat eingezogen wird. Das ist weltweit ein ziemlich einmaliger Vorgang. Nur eine wenige Staaten kennen diese Regelung. Auch betrifft es nur Staaten mit überwiegend christlicher Prägung, da die Kirchensteuer in der Tradition mittelalterlichen Kirchenzehnt steht. Für den Einzug der Kirchensteuer in Deutschland erhalten die zuständigen Bundesländer einen kleinen Teil als Aufwandsentschädigung ein.

Es ist ein Fehler zu glauben, die Kirchensteuer käme zu großen Teilen karitativen Zwecken zugute. Bei den großen christlichen Kirchen werden gerade einmal 10 Prozent dafür verwendet.

Bei der katholischen Kirchen fießen 70 Prozent in den Kirchenapparat, bei der evangelischen bis zu 80 Prozent. Beide Kirchen geben etwa gleich viel für Kirchenbauten aus, wobei wiederum nur ein kleiner Teil in die Erhaltung der denkmalgeschützen Bauwerke fließt. Neben den Kirchensteuer erhalten die religiösen Institutionen von der öffentlichen Hand zusätzlich noch Subventionen in Milliardenhöhe.

Gerundet ergibt sich in etwa folgende Verteilung:

  • Katholische Kirche:
    • Personalkosten: etwa 60 %
    • Sachkosten, Verwaltung: etwa 10 %
    • Kirchenbauten: etwa 10 %
    • Schule und Bildung: etwa 10 %
    • Soziales und Karitatives: etwa 10 %

  • Evangelische Kirche:
    • Personalkosten: etwa 70 %
    • Sachkosten, Verwaltung: etwa 10 %
    • Kirchenbauten: etwa 10 %
    • Schule, Bildung, Soziales und Karitatives: etwa 10 %

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